Grundlage für eine Mitgliedschaft bildet die am 21. März 1992 verabschiedete Vereinssatzung und deren Anhang, in der die Ehren- und Jugendordnung geregelt ist.

Der KSV Holzgerlingen ist beim Amtsgericht Böblingen unter der Nummer 477 in das Vereinsregister eingetragen, führt den Zusatz "e.V." und hat seinen Sitz in Holzgerlingen. Die Vereinsfarben sind blau und weiß. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Seine Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern durch die Pflege des Sports und der freien Jugendhilfe. Mitglieder und an einer Mitgliedschaft interessierte Personen können die Satzung auf der KSV- Geschäftsstelle erhalten.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im voraus an den Verein zu zahlen und kann in seiner Höhe jährlich durch Beschluß der Mitglieder - Hauptversammlung der allgemeinen Kostenentwicklung angepaßt werden. Die Beitragsbemessung richtet sich nach den Kriterien: a) Jugendliche bis einschl. 17.Lebensjahr, b) erwachsene Männer und Frauen, c) Ehepaare, d) nach einer Familien - Beitragshöchstsumme. Bei sozialen Härten, wie Wehr- und Ersatzdienst gelten besondere Regelungen. Unabhängig vom Mitgliedsbeitrag können die Abteilungen zur Kostendeckung des Sportbetriebs der aktiven Sportler einen Abteilungsbeitrag oder Kursgebühren erheben.

Die Satzung kann hier heruntergeladen werden

Vielen Dank für euer Verständnis!

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